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ERSTE SCHRITTE BEIM EINZUG

Was ist beim Einzug eines/einer Angehörigen in unser Senioren- und Pflegeheim zu erledigen?

Für Selbstzahler:

Wenn die Eigenmittel (z.B. Pension und Pflegegeld) zur Bestreitung der Heimkosten ausreichen und die öffentliche Hand die Heimunterbringung nicht mitfinanzieren muss, kann die Aufnahme in unserem Seniorenheim unmittelbar erfolgen; es sind keine weiteren Schritte erforderlich.

Für die Unterbringung auf Kosten der Sozialhilfe:

Wenn die eigenen Mittel (z.B. Pension und Pflegegeld) nicht ausreichen, um die Heimkosten selbst zu tragen, kann bei derjeweiligen Heimatgemeinde ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Dieser Sozialhilfeantrag wird von der Gemeinde an die zuständige Behörde weitergeleitet. Die Gewährung von Sozialhilfe erfolgt nur, wenn eine ausreichende Pflege daheim durch ambulante Betreuungsformen (wie zum Beispiel: Betreuung durch Angehörige, Hauskrankenpflege, Heimhilfe, Essen auf Rädern, etc.) nicht mehr sichergestellt werden kann. Dies wird durch ein amtsärztliches Gutachten festgestellt. Im Regelfall wird davon ausgegangen, dass eine Heimunterbringung erst ab Pflegegeld-Stufe 4 erforderlich ist.

Dieser Sozialhilfeantrag muss unbedingt vor bzw. spätestens ab dem ersten Tag der Unterbringung in unserem Seniorenheim gestellt werden.

Weitere Informationen zur Unterbringung in Senioren- und Pflegeheimen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Weblink:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/204/Seite.2040071.html

Was ist mitzubringen?

– E-Card
– Aktueller Pflegegeldbescheid bzw. Erhöhungsantrag wenn dieser bereits gestellt wurde
– Geburtsurkunde
– 300.- Kaution (Langzeitpflege)
– 50.- für diverse Extraleistungen wie z.B.: Friseur / Fußpflege
– Hygieneartikel (Duschgel, Cremen, Zahnpasta etc.)
– Medikamente
– Kleidung
– persönliche Gegenstände
– Möbel (falls gewünscht und sofern genügend Platz dafür vorhanden ist)